| Author: | Peter Handke | ![]() |
| Rights sold: | German | |
| Genre: | Report | |
| Number of pages: | 40 | |
| Edition: | 4000 | |
| Editor: | ||
| Series: | ||
| ISBN: | 978-3-902497-93-2 | |
| ISSN: | ||
| Publishing company: | Jung und Jung Verlag, Salzburg | |
| The year of publishing: | 2011 | |
| Origin Country: | Austria | |
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Sample text |
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TEXTAUSZUG Seite 5-10 Es ist hier eine Geschichte zu erzählen. Nur weiß ich nicht, wem. Mir scheint, es gebe keinen Adressaten für diese Geschichte, jedenfalls nicht in der Mehrzahl, und nicht einmal in der Einzahl. Mir ist auch, es sei zu spät, sie zu erzählen; der Zeitpunkt verpaßt. Und trotzdem ist es eine dringende Geschichte. Der Meister Eckart spricht einmal von seinem Bedürfnis zu predigen, das so stark sei, daß er, fände er für seine Predigt kein Gegenüber, seine Predigt — wenn ich mich recht erinnere — notfalls auch an einen »Opferstock« richten würde. Hier handelt es sich um keine Predigt, sondern, wie gesagt, um eine Geschichte. Aber auch die wäre notfalls einem Holzstoß oder einem leeren Schneckenhaus zu erzählen. Es ist die Geschichte des Dragoljub Milanović, des ehemaligen Direktors von RTS (Radio-Televizija Srbije), dem serbischen Radio und Fernsehen. Seit neun Jahren ist er Häftling in einem Gefängnis seines eigenen Landes, wegen des nächtlichen Bombenbeschusses der NATO auf die TV-Anstalt am 23. April 1999, etwa vier Wochen nach Beginn des Krieges gegen den Staat, welcher damals noch »Bundesrepublik Jugoslawien« hieß: sechzehn tote Angestellte des Senders, und ebenso viele Verletzte. Dragoljub Milanović ist bis heute die einzige Person, die für die Ereignisse des Krieges der »Nordatlantischen Verteidigungsorganisation« gegen Jugoslawien — eines Krieges, der bei den unvermeidlichen Siegern, und inzwischen nicht nur bei diesen, sondern auch in der Terminologie der offiziellen westlichen Geschichtsschreibung den Namen »Intervention im Kosovo« trägt —, Dragoljub Milanović ist bis heute die einzige Person, die als Folge jener Intervention im Kosovo angeklagt, verurteilt (beides von der Staatsanwaltschaft und von einem Gericht seines eigenen, von den Westmächten besiegten Landes) und für fast zehn Jahre eingesperrt worden ist. Zwar haben die Angehörigen der Opfer der nächtlichen Bombe auf das staatliche serbische Fernsehgebäude beim europäischen Gerichtshof in Straßburg einen Prozeß gegen die Täter beantragt. Aber das Gericht hat sich umgehend für unzuständig erklärt; als Gerichtshof für Menschenrechte sei es zuständig einzig für Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Territorien der dessen verdächtigten Staaten; und da die Bombe in einem anderen Land, also exterritorial, getötet habe, komme der europäische Gerichtshof für einen Prozeß nicht in Frage (oder so ähnlich). Ebenso entschied dann ein Jahr später das Jugoslawientribunal in Den Haag, daß die »FehIer« der NATO bei deren Intervention im Kosovo, wozu der Angriff auf das Belgrader Fernsehen gehört habe (oder so ähnlich), keine Kriegsverbrechen seien. Demnach war für die Geschehnisse der Nacht des 23. April 1999 auch in Holland der Prozeßweg ausgeschlossen. Ein dritter Weg für die Angehörigen der sechzehn Opfer wäre vielleicht gewesen, einen Prozeß gegen jeden einzelnen der bei der Bombenintervention beteiligten europäischen Staaten - es waren insgesamt siebzehn (oder so) — anzustrengen, bei deren einheimischen Gerichten - siehe » Gewaltentrennung, grunddemokratische« —, wie es in Folge etwa die Angehörigen der von einer weiteren ferngelenkten nordatlantischen Bombe Getöteten des Christi—Himmelfahrt—Festes auf der Brücke von Varvarin, Südserbien, vor etwa zehn Jahren versucht haben, mit einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, und es bis heute versuchen, hinauf oder hinab bis zum Bundesgerichtshof oder wohin, und bis heute allüberall abgewiesen. Dafür wurde, zwei Jahre nach der Bombe auf das serbische Fernsehen, dessen — inzwischen ehemaligem — Direktor, als dem Verantwortlichen für die sechzehn Toten und die ebenso vielen Verletzten, von einem Belgrader Distriktsgericht der Prozeß gemacht. Dieses Verfahren, so ausdrücklich das Tribunal, sei vollkommen unabhängig zu führen von dem Krieg, welcher »zur Tatzeit« Tag und (vor allem) Nacht aus fünftausend Meter Höhe gegen das Land im Gange war, und habe vor allem nichts zu schaffen mit irgendwelchen etwaigen Kriegsverbrechen der Bombenzentrale im fernen Brüssel. Es wurde einzig verhandelt gegen Dragoljub Milanović, den Mann, dem vorgeworfen wurde, für seine ihm untergebenen Angestellten, fahrlässig oder womöglich gar absichtlich, die nötigen Sicherheitsvorkehrungen versäumt zu haben. Für einen solchen Tatbestand fand sich der entsprechende Paragraph im Strafgesetzbuch der Republik Serbien. (Zu all den Zahlen in dieser Geschichte noch § 194, Absatz 1 und 2.) Versteht sich wieder, daß auch Paragraph samt Tatbestand im Prozeß unabhängig davon zu betrachten waren, ob zur Tatzeit Krieg herrschte oder was für eine Art von Krieg. Devise: Ein Hirngespinst, wenn es amtlich wird und Arm der Macht, findet immer einen Gesetzesparagraphen, welcher es auf die Sprünge bringt — es exekutiert. Der hauptsächliche Schuldbeweis gegen den einstigen Fernsehdirektor: ein Zettel mit einer Anweisung von der ihm übergeordneten staatlichen Stelle, den Sender samt dessen Mitarbeitern von seinem Standort mitten in der — da noch bundesjugoslawischen — Hauptstadt »auszulagern«. Es sei für das Gebäude keine Sicherheit mehr gewährleistet. Es sei nicht auszuschließen, daß der Sender (obwohl, nach Genfer und sonstwelcher Konvention, ein »ziviles Objekt« und als solches von Kriegshandlungen zu verschonen) zum Bombenziel, zum »target«, bestimmt werde. Diese Anweisung, ein Zettel ohne Herkunftssignum, anonym, ohne Unterschrift, auch ohne die Unterschrift des Adressaten Milanović, mit der dieser sämtliche Anweisungen der ihm übergeordneten Stelle in jenen Monaten zur Kenntnis genommen hatte, genügte dem Gericht für den Schuldspruch. Dabei handelte es sich nicht einmal um eine regelrechte »Anweisung«. Diese war so gehalten, daß es dem Angewiesenen, also dem Direktor, freistand, auch eine Entscheidung gegen das Verlagern des Senders (ob in eine Berghöhle oder einen Tunnel) zu treffen. Der anonyme, irgendwie auf irgendwelches Papier getippte Zettel war stattdessen groß begleitet von einer Zahl, der Zahl 37 (wieder eine Zahl). |
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